AGB - Real World Imaging-NG UG

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AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Dienstleistungen)

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma

Real World Imaging-NG UG (haftungsbeschränkt)
Falkenweg 56
88299 Leutkirch
Deutschland
Tel.: +49 7561 9877689
Fax: +49 7561 9877680
E-Mail: info@rwi-ng.de

nachfolgend als >>Dienstleister<< bezeichnet, gelten für alle Leistungen des Dienstleisters, die der Kunde beim Dienstleister beauftragt. Der Einbeziehung von eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ist der Kunde Unternehmer, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte des Dienstleisters mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Vertragsschluss
Die Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen und Anfragen des Kunden stellen insoweit lediglich ein Vertragsangebot dar, welches vom Dienstleister angenommen werden muss. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch Auftragsbestätigung des Dienstleisters zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch der Lieferschein oder die Rechnung. Nebenabreden, Zusagen der Vertreter des Dienstleisters sowie Änderungen und Ergänzungen abgegebener Auftragsbestätigungen, dieser Bedingungen und bereits geschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch den Dienstleister schriftlich bestätigt worden sind. Der Dienstleister ist berechtigt, nachweisbare Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen zu korrigieren. Diese Korrekturen muss der Kunde gegen sich gelten lassen. Dem Angebot beigefügte Unterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen  etc.) sind nur dann verbindlich, sofern und soweit dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

3. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch und in Ausnahmefällen Englisch. Siehe auch entsprechende Ergänzung im Abschnitt 12. Sonstiges.

4. Ausführungsfristen
Die angegebenen Ausführungsfristenzeiten sind unverbindlich und geben nur den voraussichtlichen Ausführungstermin wieder. Ergebnisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen beim Dienstleister oder dem Nachunternehmer des Dienstleisters verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Sollte sich die Ausführung darüber hinaus verzögern oder unmöglich werden, ist der Kunde zur Nachfristsetzung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Ausführungsfristen kann der Kunde nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend machen. Teilausführungen sind uneingeschränkt zulässig.

5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen zu fördern. Insbesondere hat er anstehende Fragen unverzüglich zu beantworten und zu entscheiden, sowie erforderliche Genehmigungen unverzüglich zu beschaffen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dem Dienstleister die erforderliche Einsicht in sämtliche vom Dienstleister benötigten Unterlagen zu gewähren. Für den Fall dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Dienstleister berechtigt, den ihm entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs trägt die Gefahr eines Untergangs oder einer Verschlechterung des Vertragsgegenstandes ausschließlich der Kunde.

6. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte.
Die im Angebot oder Auftragsbestätigung genannten Preise gelten für die Dauer von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Mündlich oder fernmündlich benannte Preise gelten nur, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt worden sind. Für spätere ergänzende Aufträge des Kunden gelten die aktuellen Preise im Zeitpunkt der weiteren Beauftragung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis 30 Tage nach Abnahme zur Zahlung fällig. Einer Mahnung bedarf es für den Verzug des Käufers nicht. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB fällig. Diese betragen bei Verbrauchern 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Unternehmern 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch den Dienstleister bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister nach Aufforderung und entsprechend dem Stand der erbrachten Leistungen Abschlagszahlungen zu leisten. Der Annahme von Schecks oder Wechseln zur Begleichung von Rechnungen wird widersprochen. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige Bankprovisionen sind vom Kunden zu tragen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, sofern es sich um eine Forderung aus demselben Rechtsverhältnis handelt. Die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

7. Ausführung, Abnahme  
Der Dienstleister ist berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen von Dritten ausführen zu lassen. Die vom Dienstleister vertraglich geschuldeten Leistungen sind innerhalb von 15 Werktagen ab Übergabe abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern und soweit nicht eine schriftliche Rüge des Kunden vorliegt.

8. Eigentumsvorbehalt  
Sämtliche Leistungen des Dienstleisters bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum des Verkäufers.

9. Gewährleistung für Mängel
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Soweit die Haftung dem Dienstleistenden gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf persönliche Schadensersatzhaftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt abweichend für die Gewährleistung von Leistungen, eine Gewährleistung von einem Jahr.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

10. Urheberrecht
Der Kunde ist zur Veröffentlichung der vom Dienstleister bearbeiteten Leistungen nur unter Angabe des Namens des Dienstleisters berechtigt. Der Dienstleister ist zur Veröffentlichung der von ihm bearbeiteten Leistungen berechtigt, sofern und soweit der Kunde der Veröffentlichung nicht schriftlich widersprochen hat.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a)  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen, gilt das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
b) Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters.
Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.

12. Sonstiges
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Die Vertragssprache ist Deutsch und in Ausnahmefällen Englisch. Die deutsche Sprache gilt als Sprache der Auslegung des Textes in allen Dokumenten.

Leutkirch, 01.03.2024             
               
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Hebt man den Blick
so sieht man keine Grenzen.
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